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Bekanntmachung der Protokollauflage der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2023
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Menznau vom 25. Mai 2023 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.
Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern angefochten werden.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit bei der Gemeindeverwaltung Menznau einsehen.
Zugehörige Objekte
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2023.06.01_Bekanntmachung_Protokollauflage_der_Gemeinderatssitzung_vom_25._Mai_2023.pdf | Download | 0 | 2023.06.01_Bekanntmachung_Protokollauflage_der_Gemeinderatssitzung_vom_25._Mai_2023.pdf |