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Prämienverbilligung 2024
Sie fragen sich, wie Sie Ihre Krankenkassen-Prämien zahlen sollen? Vielleicht haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Melden Sie sich an. Die Ausgleichskasse prüft Ihren Anspruch gerne. Familien mit Kindern profitieren je nach Einkommen von einem fixen Anspruch von mindestens 50 % der Richtprämie.
Wer kann sich für eine Prämienverbilligung anmelden?
• Wer am 1. Januar 2024 im Kanton Luzern wohnt
• Wer eine Krankenversicherung hat
Melden Sie die Prämienverbilligung online unter dem folgenden Link an.
Zugehörige Objekte
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