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Auflage Baugesuch MaRa Estate AG

31. August 2024
Auflage Baugesuch MaRa Estate AG

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus

Gesuchsteller/in     
MaRA Estate AG, Wydenmatt 8, 6130 Willisau

Grundstück-Nr. / Lage                
659 / Unterdorfstrasse 12

Gebäude Nr. 777 (neu), 34 (Abbruch)

Einsprachefrist                           2. September 2024 bis 23. September 2024

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
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