Inhalt
Auflage Baugesuch MaRa Estate AG
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus
Gesuchsteller/in
MaRA Estate AG, Wydenmatt 8, 6130 Willisau
Grundstück-Nr. / Lage
659 / Unterdorfstrasse 12
Gebäude Nr. 777 (neu), 34 (Abbruch)
Einsprachefrist 2. September 2024 bis 23. September 2024
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.