Inhalt
Auflage Baugesuch SWISS KRONO AG, Neubau Recyclinganlage infolge Brand
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Neubau Recyclinganlage infolge Brand
Gesuchsteller/in
SWISS KRONO AG, Willisauerstrasse 37, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
584 / Willisauerstrasse 37
Gebäude Nr. 435m (Neubau), 435h (Abbruch)
Einsprachefrist 17. September 2024 bis 7. Oktober 2024
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.