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Auflage Baugesuch SWISS KRONO AG, Neubau Recyclinganlage infolge Brand

16. September 2024
Auflage Baugesuch SWISS KRONO AG, Neubau Recyclinganlage infolge Brand

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Neubau Recyclinganlage infolge Brand

Gesuchsteller/in     
SWISS KRONO AG, Willisauerstrasse 37, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
584 / Willisauerstrasse 37

Gebäude Nr. 435m (Neubau), 435h (Abbruch)

Einsprachefrist                          17. September 2024 bis 7. Oktober 2024

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

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