Inhalt
Auflage Baugesuch Schärli Josef
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Anbau Carport mit Abstellraum
Gesuchsteller/in
Schärli Josef, Herrenwaldstrasse 2a, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
945 / Herrenwaldstrasse 2a
Gebäude-Nr. 486
Einsprachefrist 30. September 2024 bis 9. Oktober 2024
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.