Inhalt
Auflage Baugesuch Müntener Martin
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Neubau Kleinbaute für Velos/Gartengeräte und Vergrösserung Balkon
Gesuchsteller/in
Müntener Martin, Herrenwaldstrasse 5, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
680 / Herrenwaldstrasse 5
Gebäude-Nrn,. 313, 313a
Einsprachefrist 2. Oktober 2024 bis 11. Oktober 2024
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.