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Auflage Baugesuch Müntener Martin

1. Oktober 2024
Auflage Baugesuch Müntener Martin

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Neubau Kleinbaute für Velos/Gartengeräte und Vergrösserung Balkon

Gesuchsteller/in                          
Müntener Martin, Herrenwaldstrasse 5, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
680 / Herrenwaldstrasse 5

Gebäude-Nrn,. 313, 313a

Einsprachefrist                          2. Oktober 2024 bis 11. Oktober 2024

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1::500
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