Inhalt
Auflage Baugesuch Wiler Alexander
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Erweiterung Remise und nachträgliche Bewilligung Unterstand
Gesuchsteller/in
Wiler Alexander, Ettiswilerstrasse 3, 6130 Willisau
Grundstück-Nr. / Lage
158 / Unter Längenbühl 3
Gebäude Nr. 138g
Einsprachefrist 10. März 2025 bis 31. März 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.