Inhalt
Auflage Baugesuch Nietlispach-Riedweg René und Renata
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Anbau Wintergarten unbeheizt
Gesuchsteller/in
Nietlispach-Riedweg René und Renata, Sonnhalde 18, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
1264 / Sonnhalde 18
Einsprachefrist 27. Oktober 2025 bis 17. November 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
