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Sperrgut
Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergleichen), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Es finden regelmässige Sperrgutsammlungen statt.
Die Sperrgüter dürfen die Masse von 150 cm und das Gewicht von 20 kg nicht überschreiten. Sie sind mit Gebührenmarken zu versehen.
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Grössere oder schwerere Sperrgüter sollten Sie vor der Sammlung anmelden.
Wichtig
Alles was sonst entsorgt werden kann, kommt nicht in die Sperrgutsammlung.
Produkte
Nicht verkleinerbarer Hauskehricht (Matratzen, Kisten, defekte Möbel und Teppiche etc.)