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Sozialamt

Zu den Hauptaufgaben des Sozialamtes, bzw. der Sozialvorsteherin gehört die Unterstützung und Beratung von Personen, die sich in persönlichen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Eigenverantwortung, Mitwirkung und Selbstbestimmung werden vorausgesetzt. Die Unterstützung versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. eine gezielte Begleitung ohne Abhängigkeiten. Die soziale Beratung der Gemeinde Menznau steht der Bevölkerung unentgeltlich zur Verfügung.

Ab / Seit dem 1. Januar 2022 hat der Gemeinderat nun die wirtschaftliche Sozialhilfe dem Gemeindeverband SoBZ Region Willisau-Wiggertal ausgelagert. Sie sind deshalb für die wirtschaftliche Sozialhilfe zuständig.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe:

Das Sozialhilferecht sieht vor, dass wer seinen Lebensbedarf nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger nicht rechtzeitig oder nicht hinreichend mit eigenen Mitteln, Arbeit oder Leistungen Dritter bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.

Wo melde ich mich für wirtschaftliche Sozialhilfe an?

Wer ein Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe stellen will, hat dieses ab 1. Januar 2022 beim SoBZ Region Willisau-Wiggertal (SoBZ Region Willisau-Wiggertal, Kreuzstrasse 3B, Postfach, 6130 Willisau, Telefon 041 972 56 20) zu stellen. Die Mitarbeiter / die Mitarbeiterinnen des SoBZ nehmen die Prüfung der Unterlagen und der Anspruchsberechtigung vor. Anschliessend stellen sie dem Gemeinderat einen ausführlichen und dokumentierten Antrag, damit dieser einen Entscheid über das Gesuch fällen kann.

Beratungsgespräche

Die Klienten besuchen regelmässige Beratungsgespräche in Willisau und werden dort in ihrer persönlichen Lebenslage begleitet. In Menznau finden keine Beratungsgespräche mehr statt.

Für was ist die Gemeinde Menznau noch zuständig?

Nach wie vor entscheidet der Gemeinderat über die Ausrichtung, Kürzungen, Sistierungen etc. von wirtschaftlicher Sozialhilfe. Das heisst, sämtliche Gesuche liegen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor und werden auch von diesem mit einem Entscheid dokumentiert. Die Sozialvorsteherin Fabienne Ineichen bleibt strategisch zuständig für das Sozialwesen in Menznau. Zudem laufen die Auszahlungen an die Klienten direkt über die Gemeinde Menznau. Das SoBZ stellt der Gemeinde Menznau monatlich die auszuzahlenden Budgets zu.

Kontakt

Sozialamt
Wolhuserstrasse 3
6122 Menznau
Tel. 041 494 93 18
sozialamt@menznau.ch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag geschlossen

 

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