Inhalt
Auflage Baugesuch Korporationsgemeinde Menznau
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Sanierung und Erhöhung Verkehrssicherheit Umschlagplatz
Gesuchsteller/in
Korporationsgemeinde Menznau, Weiermatte 5, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
751, 1345 / Wolhuserstrasse 30
Einsprachefrist 6. Juni 2025 bis 16. Juni 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.