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Auflage Baugesuch Erni Landmaschinen AG

14. Juli 2025
Auflage Baugesuch Erni Landmaschinen AG

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Anbau Gewerbehalle und Abbruch Wohnhaus

Gesuchsteller/in     
Erni Landmaschinen AG, Menzbergstrasse 5, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
707 / Menzbergstrasse 5, Wolhuserstrasse 6

Gebäude Nr. 690 (Anbau), Gebäude Nr. 279 (Abbruch)

Einsprachefrist                    14. Juli 2025 bis 4. August 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
Situationsplan 1:500
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