Inhalt
Auflage Baugesuch Einwohnergemeinde Menznau
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Erstellung Pumptrackanlage
Gesuchstellerin
Einwohnergemeinde Menznau
Wolhuserstrasse 3
6122 Menznau
Grundstück-Nrn. / Lage
647 / Herrenwalstrasse 20
Einsprachefrist 11. August 2025 bis 1. September 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.