Inhalt
Auflage Baugesuch Bächtold Ulrich
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe
Gesuchsteller/in
Bächtold Ulrich, Sonnhaldenstrasse 9, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
1073 / Sonnhaldenstrasse 9
Gebäude Nr. 556
Einsprachefrist 10. September 2025 bis 19. September 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.