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Auflage Baugesuch Bächtold Ulrich

10. September 2025
Auflage Baugesuch Bächtold Ulrich

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe

Gesuchsteller/in     
Bächtold Ulrich, Sonnhaldenstrasse 9, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
1073 / Sonnhaldenstrasse 9

Gebäude Nr. 556

Einsprachefrist                         10. September 2025 bis 19. September 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:250
Situationsplan 1:250
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