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Auflage Baugesuch Haldi Remigi

29. September 2025
Auflage Baugesuch Haldi Remigi

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Installation Solaranlage an Balkonbrüstung

Gesuchsteller                     
Haldi Remigi, Panoramaweg 8, 6125 Menzberg

Grundstück-Nr. / Lage                
1274 / Panoramaweg 8

Gebäude-Nr. 681

Einsprachefrist                         29. September 2025 bis 8. Oktober 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:250
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