Inhalt
Auflage Baugesuch Pirol AG Kiesaggregate
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Ersatz der bestehenden Luft/Wasser-Wärmepumpe
Gesuchsteller/in
Pirol AG Kiesaggregate, Kieswerk Rufswil 1, 6153 Ufhusen
Grundstück-Nr. / Lage
1092 / Kastelnstrasse 13
Gebäude-Nr. 547
Einsprachefrist 6. Dezember 2025 bis 15. Dezember 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
