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Auflage Baugesuch Pirol AG Kiesaggregate

5. Dezember 2025
Auflage Baugesuch Pirol AG Kiesaggregate

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Ersatz der bestehenden Luft/Wasser-Wärmepumpe

Gesuchsteller/in                          
Pirol AG Kiesaggregate, Kieswerk Rufswil 1, 6153 Ufhusen

Grundstück-Nr. / Lage                
1092 / Kastelnstrasse 13

Gebäude-Nr. 547

Einsprachefrist                          6. Dezember 2025 bis 15. Dezember 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan_1-200
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