Inhalt
Auflage Baugesuch Bossert Christoph
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für Anbau Gerätehaus und Installation PV-Anlage an Balkonbrüstung
Gesuchsteller
Bossert Christoph, Renggstrasse 14, 6125 Menzberg
Grundstück-Nr. / Lage
994 / Renggstrasse 14
Gebäude Nrn. 268, 268d
Einsprachefrist 4. Mai 2026 bis 13. Mai 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
