Inhalt
Auflage Baugesuch Röm.-kath. Kirchgemeinde Menznau
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Ersatzneubau Wohn- und Gewerbegebäude
Gesuchsteller/in
Röm.- kath. Kirchgemeinde Menznau, Sonnhaldenstrasse 1, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. 672
Lage Sonnhaldenstrasse 1
Einsprachefrist 11. Mai 2026 bis 1. Juni 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
