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Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr gelten im Kanton Luzern weiterhin verschärfte Schutzmassnahmen. Das seit dem 25. Juni 2026 bestehende absolute Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bleibt in Kraft.
Am Nationalfeiertag gilt deshalb auf dem gesamten Kantonsgebiet:
- Verbot von Feuerwerk sowie 1. August- und Höhenfeuern
- Kein Feuer in unbefestigten Feuerstellen
- Keine Einweggrills sowie keine Heissluftballons oder Himmelslaternen mit offener Flamme
Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills. Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Wald verwendet werden.
Zusätzlich sind die Grundwasserstände im Kanton sehr tief. Die Bevölkerung wird deshalb weiterhin gebeten, Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden und allfällige Anordnungen der Gemeinde oder der Wasserversorgung zu befolgen.
Alle detaillierten Informationen finden Sie in der offiziellen MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald www.lawa.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wir danken der Bevölkerung für ihre Rücksichtnahme und ihren Beitrag zum Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfuegung_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 691 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfuegung_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |
| Verhaltensregeln_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 1.17 MB) | Download | 1 | Verhaltensregeln_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |
| Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 2 | Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnaehe |
