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Bekanntmachung öffentliche Auflage Instandstellung und Aufwertung Wiggere, Abschnit Sticherlöchli
Wasserbauprojekt und Baulinienplan
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern führt gemäss § 17 des Wasserbaugesetzes (WBG, SRL 760) und § 65 Absatz 2 des Strassengesetzes (StrG, SRL 755) folgende öffentliche Planauflagen durch:
Gemeinden: Menznau, Wolhusen
Gewässer: Wiggere
Abschnitt: LK 2'675'238 / 1'212'413 – 2'675'068 / 1'212'470
Bauvorhaben: Instandstellung und Aufwertung Wiggere, Abschnitt Sticherlöchli
Der Baulinien- und Gewässerraumplan liegt während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, von Montag, 10. August bis Dienstag, 8. September 2026, beim Bauamt Menznau und dem Regionalen Bauamt Wolhusen zur Einsichtnahme auf.
Das Wasserbauprojekt liegt während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Donnerstag, 20. August bis Dienstag, 8. September 2026, beim Bauamt Menznau und dem Regionalen Bauamt Wolhusen zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen können während der gesetzlichen Frist im Internet eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist mit einer Begründung und einem Antrag beim Bauamt Menznau oder dem Regionalen Bauamt Wolhusen schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Vorzubringen sind auch allfällige Einwendungen gegen die Erteilung des Enteignungsrechts. Einspracheberechtigt sind insbesondere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.
Kriens, 3. August 2026
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern
Zugehörige Objekte
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| Öffentliche Auflage_Instandhaltung und Aufwertung Wiggere_Abschnitt_Sticherlöchli (PDF, 364 kB) | Download | 0 | Öffentliche Auflage_Instandhaltung und Aufwertung Wiggere_Abschnitt_Sticherlöchli |
