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Auflage Baugesuch Bächtold Ulrich

21. August 2026
Auflage Baugesuch Bächtold Ulrich

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Um- und Anbau Wohnhaus

Gesuchsteller/in     
Bächtold Ulrich, Sonnhaldenstrasse 9, 6122 Menznau

Grundstück-Nr.                     1073

Lage                                        Sonnhaldenstrasse 9

Einsprachefrist                    21. August 2026 bis 9. September 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

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