Inhalt
Auflage Baugesuch Eiholzer Reto
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Bodenaufwertung für bauliche FFF-Schaffung mit Bodenumschlagplatz
Gesuchsteller
Eiholzer Reto, Buholzstrasse 4, 6123 Geiss
Grundstück-Nrn. / Lage
448, 449 / Buholzstrasse
Einsprachefrist 31. August 2026 bis 21. September 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
