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Auflage Baugesuch Eiholzer Reto

31. August 2026
Auflage Baugesuch Eiholzer Reto

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Bodenaufwertung für bauliche FFF-Schaffung mit Bodenumschlagplatz

Gesuchsteller     
Eiholzer Reto, Buholzstrasse 4, 6123 Geiss

Grundstück-Nrn. / Lage                
448, 449 / Buholzstrasse 

Einsprachefrist               31. August 2026 bis 21. September 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationspläne 1:1000
Situationspläne 1:1000
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