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Prämienverbilligung 2027

14. September 2026

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Krankenkassen-Prämien zahlen sollen? Vielleicht haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Melden Sie sich an, die WAS Ausgleichskasse Luzern prüft Ihren Anspruch.

Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wer am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnt (Wohnsitz), wer eine Krankenversicherung hat und wer in bescheidenen Verhältnissen lebt. Das heisst, die Krankenkassenprämien sind höher als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.

Die Frist für die Anmeldung endet am 31. Oktober 2026. Bei einer Anmeldung während dem laufenden Jahr 2027 beginnt der Anspruch erst im Monat nach der Anmeldung. Die Anmeldung ist online unter ipv.was-luzern.ch möglich. Sie kann aber auch bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden. Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2002 in Ausbildung werden automatisch mitberechnet, weshalb es pro Familie im gleichen Haushalt nur eine Anmeldung braucht.

 

Weitere und ausführliche Informationen finden Sie unter www.was-luzern.ch/praemienverbilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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