Inhalt
Auflage Baugesuch Kunz Benedikt
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Ersatz Elektroheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe
Gesuchsteller/in
Kunz Benedikt, Bachrain 7, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
1058 /Bachrain 7
Einsprachefrist 5. Oktober 2026 bis 14. Oktober 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
