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Auflage Baugesuch Achermann Matthias und Achermann Andrea

14. Oktober 2026
Auflage Baugesuch Achermann Matthias und Andrea

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Dauerhafte Platzierung Wohnwagen und nachträgliches Baugesuch für Gartenhäuser

Gesuchsteller     
- Achermann Matthias, Hofwiesenstrasse 95, 8057 Zürich
- Achermann Andrea, Eichweg 4a, 5024 Küttigen

Grundstück-Nr. / Lage                
858 / Seeweg 11

Einsprachefrist                 14. Oktober 2026 bis 2. November 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
Situationsplan 1:500
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