Inhalt
Auflage Baugesuch Achermann Matthias und Achermann Andrea
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Dauerhafte Platzierung Wohnwagen und nachträgliches Baugesuch für Gartenhäuser
Gesuchsteller
- Achermann Matthias, Hofwiesenstrasse 95, 8057 Zürich
- Achermann Andrea, Eichweg 4a, 5024 Küttigen
Grundstück-Nr. / Lage
858 / Seeweg 11
Einsprachefrist 14. Oktober 2026 bis 2. November 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
