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Heimatausweis / Interimsausweis

Möchten Sie sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter bzw. Wochenaufenthalterin anmelden (z.B. bei einem Studenaufenthalt oder Heimaufenthalt)?

Für die Begründung eines Wochenaufenthalts benötigen Sie einen Heimatausweis / Interimsausweis. Dieser ist von der Wohnsitzgemeinde auszustellen. Der Heimatausweis / Interimsausweis bestätigt, dass der Inhaber in einer anderen Gemeinde niedergelassen ist. 

Melden Sie sich für die Ausstellung eines neuen Heimatausweises / Interimsausweises oder die Verlängerung eines bestehenden Heimatausweises / Interimsausweises bei der Einwohnerkontrolle Menznau.

Preis

23.00 (Verlängerung Fr. 12.00)

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