Inhalt
Todesfall Meldung
Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern von Menznau sind innert zwei Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
Weitere Informationen können im Leitfaden für Angehörige entnommen werden.
Zugehörige Objekte
| Name |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Teilungsamt | 041 494 93 10 | gemeindeverwaltung@menznau.ch |
