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Hund anmelden/abmelden
Sind Sie neu Hundehalter/-in? Haben Sie einen neuen Hund?
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen aufgrund der Tierseuchenverordnung in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Einwohnergemeinde ihres Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen.
Mit dem untenstehenden Formular können Sie sich als Hundehalter/-in registrieren lassen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen / Buchhaltung | 041 494 93 11 | beat.blum@menznau.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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