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Prämienverbilligung 2025

20. August 2024

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Krankenkassen-Prämien zahlen sollen? Vielleicht haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Melden Sie sich an. Die Ausgleichskasse prüft Ihren Anspruch gerne. Familien mit Kindern profitieren je nach Einkommen von einem fixen Anspruch von mindestens 50 % der Richtprämie.

Wer kann sich für eine Prämienverbilligung anmelden?

• Wer am 1. Januar 2025 im Kanton Luzern wohnt

• Wer eine Krankenversicherung hat

Melden Sie die Prämienverbilligung online unter dem folgenden Link an.

 

Prämienverbilligung 2025 Ausschnitt Plakat

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