Inhalt

Bekanntmachung öffentliche Auflage Instandstellung und Aufwertung Wiggere, Abschnit Sticherlöchli

10. August 2026
Öffentliche Planauflagen: Instandstellung und Aufwertung Wiggere, Abschnitt Sticherlöchli

Wasserbauprojekt und Baulinienplan

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern führt gemäss § 17 des Wasserbaugesetzes (WBG, SRL 760) und § 65 Absatz 2 des Strassengesetzes (StrG, SRL 755) folgende öffentliche Planauflagen durch:

Gemeinden:         Menznau, Wolhusen
Gewässer:            Wiggere

Abschnitt:             LK 2'675'238 / 1'212'413 – 2'675'068 / 1'212'470

Bauvorhaben:      Instandstellung und Aufwertung Wiggere, Abschnitt Sticherlöchli

Der Baulinien- und Gewässerraumplan liegt während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, von Montag, 10. August bis Dienstag, 8. September 2026, beim Bauamt Menznau und dem Regionalen Bauamt Wolhusen zur Einsichtnahme auf.

Das Wasserbauprojekt liegt während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Donnerstag, 20. August bis Dienstag, 8. September 2026, beim Bauamt Menznau und dem Regionalen Bauamt Wolhusen zur Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen können während der gesetzlichen Frist im Internet eingesehen werden.

www.lu.ch/verwaltung/BUWD/buwd_bekanntmachungen_planauflagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist mit einer Begründung und einem Antrag beim Bauamt Menznau oder dem Regionalen Bauamt Wolhusen schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Vorzubringen sind auch allfällige Einwendungen gegen die Erteilung des Enteignungsrechts. Einspracheberechtigt sind insbesondere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.

Kriens, 3. August 2026

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern

Bild Abschnitt Sticherlöchli

Zugehörige Objekte

Name Download
Öffentliche Auflage_Instandhaltung und Aufwertung Wiggere_Abschnitt_Sticherlöchli (PDF, 364 kB) Download 0 Öffentliche Auflage_Instandhaltung und Aufwertung Wiggere_Abschnitt_Sticherlöchli