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Natelantenne Oberlehn Baubewilligung rechtskräftig

28. Oktober 2026

Gegen die Baubewilligung vom 15. Oktober 2024 Neubau einer Mobilfunkanlage auf Grundstück Nr. 793, Oberlehnwald, Bauherrschaft Swisscom (Schweiz) AG, Kriens wurde wie bereits im November 2024 mitgeteilt beim Kantonsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde wurde vollständig abgewiesen. Inzwischen ist das Beschwerdeverfahren abgeschlossen. Die Baubewilligung für die Natelantenne Oberlehn ist rechtskräftig und kann somit gebaut werden. Gemäss Mitteilung der Swisscom soll die Anlage ab Mitte 2027 erstellt werden.

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