Inhalt
Auflage Baugesuch Blum-Brunner Beat und Claudia
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Anpassung Umgebung und Ergänzung Walderschliessung
Gesuchsteller/in
Blum-Brunner Beat und Claudia, Burgrain 3, 6122 Menznau
Grundstück-Nr. / Lage
928, 928, 722 / Burgrain 3 und Herrewald, 6122 Menznau
Einsprachefrist 25. August 2025 bis 15. September 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.