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Auflage Baugesuch Blum-Brunner Beat und Claudia

25. August 2025
Auflage Baugesuch Blum-Brunner Beat und Claudia

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Anpassung Umgebung und Ergänzung Walderschliessung

Gesuchsteller/in     
Blum-Brunner Beat und Claudia, Burgrain 3, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
928, 928, 722 / Burgrain 3 und Herrewald,  6122 Menznau

Einsprachefrist                         25. August 2025 bis 15. September 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan Umgebung 1:500
Situationsplan Ugebung 1:500
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