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Auflage Baugesuch Galliker Franz

1. September 2025
Auflage Baugesuch Galliker Franz

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Gebäudehüllensanierung und bauliche Anpassungen

Gesuchsteller     
Galliker Franz, Jungholzstrasse 4, 6123 Geiss

Grundstück-Nr. / Lage                
968 / Jungholzstrasse 4, 6123 Geiss

Gebäude Nr. 490

Einsprachefrist                          1. September 2025 bis 22. September 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
Situationsplan 1:500
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