Inhalt
Auflage Baugesuch Haldi Remigi
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Installation Solaranlage an Balkonbrüstung
Gesuchsteller
Haldi Remigi, Panoramaweg 8, 6125 Menzberg
Grundstück-Nr. / Lage
1274 / Panoramaweg 8
Gebäude-Nr. 681
Einsprachefrist 29. September 2025 bis 8. Oktober 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.