Inhalt
Auflage Baugesuch Swisscom (Schweiz) AG
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuer Systemtechnik und neuen Antennen / WLDA
Gesuchsteller/in
Swisscom (Schweiz) AG, Am Mattenhof 12714, 6010 Kriens
Grundstück-Nr. / Lage
879 / Willisauerstrasse 37
Einsprachefrist 10. November 2025 bis 1. Dezember 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
