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Auflage Baugesuch Swisscom (Schweiz) AG

10. November 2025
Auflage Baugesuch Swisscom (Schweiz) AG, Neubau Mobilfkunkanlage

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuer Systemtechnik und neuen Antennen / WLDA

Gesuchsteller/in     
Swisscom (Schweiz) AG, Am Mattenhof 12714, 6010 Kriens

Grundstück-Nr. / Lage                
879 / Willisauerstrasse 37

Einsprachefrist                          10. November 2025 bis 1. Dezember 2025

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

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