Inhalt
Auflage Baugesuch Romano & Christen
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Überbauung Allmend und Bauerschliessung
Gesuchsteller/in
Romano & Christen, Horwerstrasse 11, 6005 Luzern
Grundstück-Nrn 1352, 1081, 625, 627, 628
Lage Allmendweg 8, 10, 12, 14, 16, 18, Fluck, Allmend
Einsprachefrist 17. November 2025 bis 9. Dezember 2025
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
