Inhalt
Auflage Baugesuch Fölmli Othmar
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Anbau Ablade- und Bergeraum mit PVA, Einbau Schnitzelheizung und Abbruch von zwei Hochsilos
Gesuchsteller/in
Fölmli Othmar, Sperbelegg 1, 6125 Mnezberg
Grundstück-Nr. / Lage
5 / Sperbelegg 1
Gebäude Nr. 217a
Einsprachefrist 30. Màrz 2026 bis 20. April 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
