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Auflage Baugesuch Suppiger Petra

22. April 2026
Auflage Baugesuch Suppiger Petra

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Windschutzverglasung

Gesuchsteller/in                          
Suppiger Petra, Dorf 1, 6123 Geiss

Grundstück-Nr. / Lage                
1341 / Dorf 1

Gebäude-Nr. 763

Einsprachefrist                         22. April 2026 bis 1. Mai 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
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