Inhalt
Auflage Baugesuch Steinmann Kilian und Reichenbach Evelyne
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Um- und Anbau Wohnhaus
Gesuchsteller/in
Steinmann Kilian und Reichenbach Evelyne, Blumenweg 1a, 6110 Wolhusen
Grundstück-Nr. / Lage
1015 / Unterdorfstrasse 5
Gebäude Nr. 497
Einsprachefrist 27. April bis 18. Mai 2026
Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.
