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Auflage Baugesuch Steinmann Kilian und Reichenbach Evelyne

27. April 2026
Auflage Baugesuch Steinmann Kilian und Reichenbach Evelyne

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Um- und Anbau Wohnhaus

Gesuchsteller/in     
Steinmann Kilian und Reichenbach Evelyne, Blumenweg 1a, 6110 Wolhusen

Grundstück-Nr. / Lage                
1015 / Unterdorfstrasse 5

Gebäude Nr. 497

Einsprachefrist                      27. April bis 18. Mai 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
Situationsplan 1:500
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