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Auflage Baugesuch Bossert Christoph

4. Mai 2026
Auflage Baugesuch Bossert Christoph

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Nachträgliches Baugesuch für Anbau Gerätehaus und Installation PV-Anlage an Balkonbrüstung

Gesuchsteller                     
Bossert Christoph, Renggstrasse 14, 6125 Menzberg

Grundstück-Nr. / Lage                
994 / Renggstrasse 14

Gebäude Nrn. 268, 268d

 

Einsprachefrist                        4. Mai 2026 bis 13. Mai 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
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