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Auflage Baugesuch Jost Johann und Heidi

8. Juni 2026
Auflage Baugesuch Jost Johann und Heidi

Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im ordentlichen Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Nachträgliches Baugesuch für An- und Umbauarbeiten

Gesuchsteller     
Jost Johann und Heidi, Neuseeburg 1, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
809 / Menznau

Einsprachefrist                  8. Juni 2026 bis 29. Juni 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuchs mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationspläne 1:500
Situationspläne 1:500
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