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Auflage Baugesuch Müntener Martin

29. September 2026
Auflage Baugesuch Müntener Martin

Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 07. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Menznau wird folgende Planauflage im vereinfachten Verfahren durchgeführt:

Bauvorhaben                               
Umbau Wohnhaus

Gesuchsteller/in                          
Müntener Martin, Herrenwaldstrasse 5, 6122 Menznau

Grundstück-Nr. / Lage                
680 / Herrenwaldstrasse 5

Einsprachefrist                       29. September 2026 bis 8. Oktober 2026

Baugesuch und Pläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung Menznau öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls wird das Baugesuch mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt unter www.menznau.ch zur Einsicht bereitgestellt.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind innert der Einsprachefrist schriftlich mit Antrag und dessen Begründung beim Gemeinderat Menznau einzureichen.

Situationsplan 1:500
Situationsplan 1-500
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