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Fristerstreckung Steuererklärung

Anfangs Februar werden die Steuererklärungen versandt. Für die Einreichung der Steuererklärung gewähren wir Ihnen eine generelle Frist bis zum 31. März.

Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung termingerecht einzureichen, so verlangen Sie bitte frühzeitig eine Fristerstreckung beim Kanton Luzern.

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