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Betreuungsgutscheine (Antrag)

Die Betreuungsgutscheine können für Kinder im Vorschulalter (ab drei Monaten bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten) beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Erziehungsberechtigten. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Erziehungsberechtigte, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können Betreuungsgutscheine über den OnlineschalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.

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